07.04.2017 - Flossbach von Storch

Qua­li­täts­ak­ti­en ha­ben ih­ren Preis – Teil 2


Qua­li­täts­ak­ti­en ha­ben ih­ren Preis – Teil 2

Aktien erstklassiger Unternehmen sind unseres Erachtens für den langfristigen Vermögensaufbau unverzichtbar. Doch wie bewerten wir diese?

Im ersten Teil "Was sind Qualitätsaktien?" unserer kleinen Serie haben wir beschrieben, was ein Qualitätsunternehmen ausmacht – sein „Schutzwall“ etwa und die Qualität der Bilanz. Diesmal wollen wir über die Bewertung dieser Titel schreiben.

Wie bei Qualitätsgütern auch sind Qualitätsaktien oft teurer als andere Titel, also höher bewertet. In einer Welt niedriger Zinsen gilt das im Besonderen. Nachdem die Aktienmärkte in den vergangenen acht Jahren deutlich zugelegt haben, sind Qualitätsaktien gewöhnlich nicht mehr zum Schnäppchenpreis zu haben.

Eine beliebte Kennzahl, die die Bewertung eines Unternehmens ausdrücken soll, ist das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV). Ein von uns zusammengestellter Korb Qualitätsaktien kommt auf ein durchschnittliches KGV von 20. Das heißt, für einen Euro Gewinn müssen Anleger 20 Euro bezahlen. Je höher also der Wert, umso teurer erscheint die Aktie – oder andersherum: je niedriger umso günstiger. Zumindest auf den ersten Blick. Historisch betrachtet liegt der Wert – je nach betrachtetem Index – leicht über den Durchschnittwerten; von den Höchstwerten, etwa zur Jahrtausendwende, ist er aber noch ein gutes Stück entfernt.  

Kurs-Gewinn-Verhältnis für die Bewertung nicht sehr geeignet

Das Problem beim KGV: Der Gewinn eines Unternehmens lässt sich relativ leicht „manipulieren“, zumindest schönrechnen. Deshalb sollte das KGV unseres Erachtens nicht das wichtigste Kriterium sein, um zu entscheiden, ob eine Aktie günstig ist oder nicht.

Aus diesem Grund schauen wir bei der Bewertung viel lieber auf den sogenannten „Free Cash Flow (FCF)“. Das sind die Mittel, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen, nachdem alle Kosten (Personal, Steuer, usw.) gedeckt sind. Dieses Geld kann das Unternehmen dann zu verschiedenen Zwecken nutzen – wichtige Investitionen tätigen, seine Schulden tilgen, Aktien zurückkaufen oder Dividenden ausschütten. Grundsätzlich gilt: Je höher der FCF, desto finanzstärker ist ein Unternehmen. Und: Der FCF ist wesentlich schwerer schön zu rechnen als der Gewinn und damit das KGV.

Dennoch ist der FCF nicht allein selig machend, zumal er für Unternehmen verschiedener Branchen recht kompliziert zu ermitteln ist – für Industriegüterhersteller oder Transportunternehmen etwa. Leichter ist es bei Konsumgüterherstellern. Der FCF ist nur ein wichtiger Aspekt von vielen, die wir bei Flossbach von Storch berücksichtigen, bevor wir investieren. Weitere sind beispielsweise die Frage, ob das Unternehmen seine Qualität behalten wird oder ob das Investment überhaupt zu unserem Weltbild passt.

RECHTLICHER HINWEIS

Diese Veröffentlichung dient unter anderem als Werbemitteilung.

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen von Flossbach von Storch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Zukunftserwartung von Flossbach von Storch wider, können aber erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnissen abweichen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Der Wert jedes Investments kann sinken oder steigen und Sie erhalten möglicherweise nicht den investierten Geldbetrag zurück.

Mit dieser Veröffentlichung wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Sie ersetzen unter anderem keine individuelle Anlageberatung.

Diese Veröffentlichung unterliegt urheber-, marken- und gewerblichen Schutzrechten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online-Zugänglichmachung (Übernahme in andere Webseite) der Veröffentlichung ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Flossbach von Storch zulässig.

Angaben zu historischen Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.

© 2023 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.

Alle News von Flossbach von Storch

Zurück zum Newsroom